Allgemeine Geschäftsbedingungen
Web-Alm — Gesellschaft für innovative Internet-Lösungen mbH

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Web-Alm Gesellschaft für innovative Internet-Lösungen mbH (im folgenden Web-Alm) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn Web-Alm hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn Web-Alm in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden erbringt.

2. Sie gelten - soweit der Kunde Vollkaufmann ist - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Web-Alm-Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen.

4. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

5. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Web-Alm diese dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

6. Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter der Web-Alm sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

7. Web-Alm ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Angebote sind freibleibend.

2. Der Vertrag über die Nutzung von Web-Alm-Diensten kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Kundenauftrag unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen (online-) Formulars und seiner Annahme seitens Web-Alm zustande. Web-Alm ist berechtigt, den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlungen bzw. einer Bürgschaftserklärung eines zum Geschäftsbetrieb zugelassenen europäischen Kreditinstitutes abhängig zu machen.

3. Soweit Web-Alm sich zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von Web-Alm kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§ 3 Leistungsumfang

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Web-Alm. Die Leistungsbeschreibung sowie sonstige vertragsergänzende Unterlagen liegen am Sitz der Web-Alm zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei Web-Alm kostenlos als schriftliches Dokument angefordert und auf elektronischem Wege abgerufen werden.

2. Web-Alm bedient sich u.a. zur Erbringung ihrer Leistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Übertragungswege von Leitungsgebern (z.B. Deutsche Telekom AG). Die Wahl der Leitungsgeber steht Web-Alm frei.

3. Web-Alm bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, jedoch nur bei Zumutbarkeit für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Web-Alm und anderer Informationsanbieter. Bei nicht nur unerheblicher Leistungsverringerung steht dem Kunden ein Recht auf angemessenen Minderung des Nutzungsentgeltes zu. Bei völligem Wegfall des Interesses des Kunden an den Leistungen der Web-Alm infolge der Leistungsänderungen steht dem Kunden ein fristloses Kündigungsrecht zu.

4. Die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standards hat keinen Einfluss auf den jeweiligen Vertrag, sofern die Änderungen nicht willkürlich von Web-Alm veranlasst werden.

5. Der Kunde hat keinen Erfüllungsanspruch auf von Web-Alm über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillig, unentgeltlich erbrachte Dienste und Leistungen. Diese sind nicht Bestandteil des Vertrages. Web-Alm kann diese jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Web-Alm-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

a. die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, gegebenenfalls in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste, fristgerecht zu zahlen;

b. Web-Alm unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies gilt gleichfalls für Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten;

c. Web-Alm die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Nutzung der Web-Alm-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; ferner die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen;

d. Web-Alm - soweit erforderlich - zur alleinigen Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Aufträgen und Weitergabe von Informationen, die für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, zu bevollmächtigen;

e. Web-Alm mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Web-Alm-Diensten verwendet wird und Web-Alm einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der zuständig und in der Lage ist, die im Rahmen der Bereitstellung der vertraglichen Leistung notwendigen Entscheidungen zu treffen;

f. die Zugriffsmöglichkeiten auf Web-Alm-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

aa. den Server durch Dateien, CGI-Skripten, Programme, Links, o.ä. des Kunden zu überlasten. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, CGI-Skripte oder Programme auszuführen oder ausführen zu lassen, auf die von externen Server zugegriffen wird, z.B. durch Bannertausch-Systeme, Besucherzähler o.ä.;

bb. Programme, Links oder Dateien, die nur im Ausland, nicht aber in Deutschland Freeware, Shareware oder Public Domain sind, unter Mißachtung der kommerziellen Nutzung in Deutschland anzubieten;

cc. Programme, Links oder Dateien anzubieten, die aufgrund ihrer lizenz- oder patentrechtlichen Situation nirgendwo oder nur außerhalb von Deutschland frei von Rechten Dritter sind;

dd. Programme, Links oder Dateien anzubieten, deren Inhalt in Deutschland strafrechtlich relevant ist (z.B. Gewaltverherrlichung, Pornographie, etc.);

ee. Programme, Links oder Dateien mit erotischem Inhalt anzubieten;

ff. Programme, Links oder Dateien anzubieten, die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist;

gg. Programme, Links oder Dateien anzubieten, die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.

2. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet:

a. selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem Web-Alm-Netz erforderlich sein sollten;

b. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen sowie die anerkannte "Etikette" des Internets zu beachten;

c. erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung), im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen können, und nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Web-Alm durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag; Der Kostenerstattungsanspruch tritt nur bei verschuldetem Irrtum des Kunden über die Ursache im Verantwortungsbereich der Web-Alm ein.

d. alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg nur von Web-Alm oder einem von Web-Alm beauftragten Dritten ausführen zu lassen;

e. Web-Alm binnen eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Web-Alm geführt wird sowie jede Änderung der Anschrift schriftlich anzuzeigen;

f. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.

3. Sollte Web-Alm Inhalte feststellen, die gegen obige Ziffer 1. lit. f. verstoßen oder den Server übermäßig belasten, ist sie nach erfolgloser Abmahnung zur sofortigen Sperrung der entsprechenden Seiten und zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Sperrungen und Wiederaktivierungen von Domains, Servern und/oder Online-Zugängen werden mit € 200,00 pro Vorgang berechnet. Sperrungen und Wiederaktivierungen von Domains und/oder Servern, die wegen pornographischer, rassistischer oder gewaltverherrlichender Inhalte gesperrt wurden, werden wegen des zusätzlichen Verwaltungs- und Kontrollaufwandes zusätzlich mit € 1.000,00 berechnet. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Dem Kunden steht es frei, Web-Alm nachzuweisen, dass ihr in diesem Zusammenhang kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Des weiteren ist Web-Alm berechtigt, den Server des Kunden auch rückwirkend nach einem Volumentarif statt dem vereinbarten Pauschaltarif abzurechnen, wenn oben genannte Inhalte auf den Seiten des Kunden festgestellt werden. Der Volumentarif beträgt € 3,00 pro angefangenes Gigabyte (1 Gigabyte = 1024 MegaByte). Diese Einschränkung gilt nicht für dedizierte Kundenserver. Anstelle einer Kündigung des Vertrages ist Web-Alm auch dazu berechtigt, sofern technisch möglich, die Verbreitung der entsprechenden Programme und/oder Dateien zu unterbinden; eine Minderung des Entgelts kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen.

4. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die sonstigen oben genannten Pflichten mit Ausnahme von Ziffer 1. lit. a, bei dessen Verletzung § 9 gilt, ist Web-Alm nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen sofort einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5. Vorstehende Rechte stehen Web-Alm insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

6. Web-Alm kann des weiteren das Zusammenwirken der Kunden untereinander in einer Benutzerordnung näher regeln. Für den Fall des Verstoßes gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Benutzerordnung ist Web-Alm nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

7. Die Nutzung der Web-Alm-Server und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden, insbesondere betreffend Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner auf dem Web-Alm-Server befindlichen Daten verantwortlich. Web-Alm haftet jedenfalls nur in den unter § 12 beschriebenen Grenzen.

§ 5 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt gemäß § 11 und aufgrund von Ereignissen, die Web-Alm die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden hat Web-Alm auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Web-Alm ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als sieben volle Kalendertage, ist der Kunde berechtigt, bereits erbrachte Vorleistungen ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zu ihrer Beseitigung - jedoch längstens bis zum nächsten Kündigungstermin - entsprechend von Web-Alm zurückzufordern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a. der Kunde nicht mehr auf die Web-Alm-Infrastruktur zugreifen und dadurch die vertraglich vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann,

b. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird,

c. oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

Web-Alm kann die Rückzahlung durch Verrechnung mit und entsprechende Minderung der nächsten vertraglich geschuldeten Zahlungen des Kunden bewirken.

3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Web-Alm liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ist der Leistungsausfall von Web-Alm oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Ausfall für einen längeren Zeitraum als einen vollen Kalendertag angedauert hat.

4. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Web-Alm wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Web-Alm nicht nachkommt.

5. Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, darf Web-Alm den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.

6. Kommt Web-Alm mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Web-Alm eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

7. Die Abnahme dokumentiert, dass die von Web-Alm erbrachte Leistung vertragsgemäß ist. Sobald Web-Alm die Leistung erbracht hat, zeigt sie dem Kunden schriftlich die Betriebsbereitschaft an und fordert ihn zur Abnahme auf. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der schriftlichen Anzeige der Betriebsbereitschaft der Kunde keine Mängel schriftlich angezeigt oder die Abnahme schriftlich verweigert hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. der Abnahmeverweigerung. Web-Alm wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens ausdrücklich hinweisen.

§ 6 Überlassung an Dritte

1. Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von Web-Alm dürfen die Web-Alm-Dienste von Dritten weder direkt noch mittelbar genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen.

2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.

3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Web-Alm-Dienste durch Dritte entstanden sind, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 7 Preise

1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Für jeden nicht eingelösten Wechsel, Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift hat der Kunde - soweit dies von ihm zu vertreten ist - an Web-Alm die dadurch entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, Web-Alm nachzuweisen, dass ihr in diesem Zusammenhang kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

3. Für gesondert vereinbarte Dienst- oder Werkleistungen von Web-Alm gelten - in Ermangelung ausdrücklich anderer Vereinbarungen - die den Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung beigefügten Tages- und/oder Stundensätze sowie Reise- und Spesenkosten.

4. Sofern Web-Alm bei einem Anschluss aufgrund speziellem Kundenwunsch gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert gemäß aktueller Preisliste bzw. Vereinbarung in Rechnung gestellt.

5. Web-Alm behält sich bei im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu besorgenden Waren und Dienstleistungen die Berechnung des am Tage der Bestellung gültigen Preises vor.

6. Erhöhen sich nach mehr als drei Monaten an Monopoldienstleister oder andere Dienste im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu zahlende Gebühren oder Entgelte, so ist Web-Alm unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist dazu berechtigt, die ihr dadurch entstehende Mehrbelastung an den Kunden weiter zu belasten. Sofern die hierdurch entstehenden Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 20 % übersteigen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

7. Zölle, Mehrwertsteuer und sonstige mit der Einfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Web-Alm kann die Annahme von Schecks oder Wechseln ablehnen.

2. Die Rechnungszahlung erfolgt grundsätzlich über Lastschrifteinzug. Der Kunde stellt hierfür Web-Alm eine widerrufliche Einzugsermächtigung zur Verfügung. Web-Alm kann die Annahme von Schecks oder Wechseln ablehnen. Für Rücklastschriften berechnet Web-Alm eine Gebühr von € 25,00. Dem Kunden steht es frei, Web-Alm nachzuweisen, dass ihr in diesem Zusammenhang kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

3. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit der betriebsfähigen Bereitstellung  für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen.

4. Jährliche Entgelte sind im voraus zu zahlen.

5. Entgelte sind nach Vertragsabschluß zu zahlen.

6. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren oder Gebühren anderer Leitungsanbieter) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt von Web-Alm sind - sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird - nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt an den Leitungsanbieter zu zahlen.

7. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am fünften Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein oder es muss bei Web-Alm ein Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen sein. Bei vom Kunden verschuldeter Verzögerung ist Web-Alm berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Mahngebühr in Höhe von € 25,00 zu erheben. Dem Kunden steht es frei, Web-Alm nachzuweisen, dass ihr in diesem Zusammenhang kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

8. Einwendungen gegen die Rechnung müssen unverzüglich nach Rechnungszugang, spätestens jedoch 4 Wochen nach Rechnungsdatum gegenüber Web-Alm schriftlich erhoben werden, ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruches. In der Rechnung wird auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige gesondert hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt.

9. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail (E-Mail) an die Domain oder E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt wurde.

§ 9 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als € 150,00 ist Web-Alm berechtigt, die technischen Einrichtungen und Dienste zu sperren und das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt bei Sperrung verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Sperrungen und Wiederaktivierungen von Domains, Servern und/oder Online-Zugängen werden mit € 200,00 pro Vorgang berechnet. Dem Kunden steht es frei, Web-Alm nachzuweisen, dass ihr in diesem Zusammenhang kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Bei Zahlungsverzug ist Web-Alm zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz der EZB, mindestens aber 5 %, zu berechnen. Dem Kunden steht es frei, Web-Alm nachzuweisen, daß ihr in diesem Zusammenhang kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält sich Web-Alm vor.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen von Web-Alm steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit Web-Alm zu.

§ 11 Höhere Gewalt

Web-Alm ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von Web-Alm autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Sofern nicht bereits andere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung von Web-Alm regeln, gilt folgendes:

1. Web-Alm haftet für solche Schäden voll, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder für Schäden wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Web-Alm nur, wenn es sich um die Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. vertragswesentlichen Pflicht handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und dann, wenn sich Web-Alm zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bedient. Letzterenfalls bleibt Web-Alm der Entlastungsbeweis auch im Fall des grob fahrlässigen Handelns seiner Verrichtungsgehilfen vorbehalten.

2. Die Haftung von Web-Alm ist bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. einer vertragswesentlichen Pflicht der Art nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Vermögensschadens und der Höhe nach wie folgt beschränkt:

a. Bei Personenschäden beträgt der Haftungshöchstbetrag € 1.000.000,- je Schadensereignis.

b. Bei Sach- und sonstigen Schäden, insbesondere bei Ansprüchen wegen Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn oder Verlust von Informationen und Daten, der u.a. durch die Umgehung des Passwortschutzes und gleichartiger Schutzvorrichtungen bzw. Sicherheitsvorkehrungen gegen unberechtigten Zugriff im Wege des "Hackens" oder Eingriff in den Web-Alm-Service ("Denial of Service Attacks") entstehen kann, beträgt der Haftungshöchstbetrag € 100.000,- je Schadensereignis.

Ein Schadensereignis bezeichnet auch mehrere Schäden der selben Ursache oder Schäden aus Ursachen, die in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen, wobei es sich jedoch um eine einheitliche Einwirkung handeln muss.

3. Soweit ein Schaden auf Ereignisse zurückzuführen ist, die im Bereich des Leitungsgebers liegen, gelten - soweit möglich - für die Haftung von Web-Alm gegenüber dem Kunden die gleichen Bestimmungen und insbesondere die gleichen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse wie zwischen dem Leitungsgeber und Web-Alm (gemäß § 7 Abs. 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)).

4. Web-Alm haftet gegenüber dem Kunden nicht dafür, dass die über ihre Kommunikations-Infrastruktur übermittelten Informationen Dritter aktuell und richtig sind. Ferner wird eine Haftung dafür, dass die von Dritten übermittelten und/oder gesendeten Daten frei von Rechten Dritter sind wie auch dafür, dass der Sender Daten und/oder andere Informationen rechtmäßig sendet, von Web-Alm nicht übernommen, es sei denn, Web-Alm unterlässt trotz Vorliegens konkreter Anhaltspunkte vorsätzlich oder grob fahrlässig eine mögliche und erforderliche Warnung bzw. Prüfung.

5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Haftung des Kunden, Freistellung

1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Web-Alm und Dritten durch die schuldhafte missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Web-Alm-Diensten oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten schuldhaft nicht nachkommt.

2. Soweit Web-Alm durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Web-Alm von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

§ 14 Vertragsdauer, Kündigung

1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Abnahme gemäß § 5 Abs. 7.

2. Der Vertrag wird, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

3. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei an die im Vertrag oder ausdrücklich anderweitig mitgeteilte Anschrift.

4. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einer Partei aus Gründen, die die andere Partei zu vertreten hat, das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar ist und die andere Partei den jeweiligen Grund trotz und nach Abmahnung nicht unverzüglich beseitigt.

5. Preisänderungen im Rahmen von an den Kunden weitergegebenen Gebührenänderungen und Gebührenanpassungen privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher oder anderer monopolistischer Dienste berechtigen nur unter den Voraussetzungen von § 7 Ziffer 6 zur Kündigung des Vertrages.

§ 15 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

1. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht abweichend vereinbart, einschließlich normaler Verpackung ab Werk. Wünscht der Kunde die Zustellung durch Web-Alm, ist diese gesondert abzugelten.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Web-Alm verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Web-Alm unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Verzögerung des Versands auf Wunsch des Kunden.

3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Web-Alm; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Web-Alm als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Web-Alm. Erlischt das (Mit-)Eigentum von Web-Alm durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf Web-Alm übergehen.

4. Web-Alm ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

5. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von Web-Alm gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Vermögensschadens beschränkt, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

§ 16 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

1. Soweit Web-Alm vertraglich die Gestaltung, Erstellung oder Wartung von Web-Pages übernommen hat, gilt folgendes:

a. Der Kunde stellt Web-Alm das zum Erstellen erforderliche Material zur Verfügung. Web-Alm ist verpflichtet, ausschließlich das vom Kunden vorgelegte Text- und Bildmaterial oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten bei der Erstellung zu verwenden. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Kunden;

b. Im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander ist ausschließlich der Kunde zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben oder sonstiger Einschränkungen hinsichtlich des Inhaltes der in Auftrag gegebenen Web-Pages, insbesondere auch für die Beachtung von Urheberrechten und anderer immaterieller Rechter Dritter verantwortlich. Dessen ungeachtet kann Web-Alm die Erstellung von Web-Pages verweigern, wenn diese gegen Gesetze, Verbote oder andere Auflagen verstoßen oder wenn durch die Erstellung Urheberrechte verletzt würden. Eine Verpflichtung von Web-Alm zur Überprüfung etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht, außer im Falle eines offensichtlichen Verstoßes, nicht;

c. Die Vertragsparteien legen jeweils gesondert für jede Seite Art und Umfang der Designarbeiten und der gewünschten Funktionalität fest. Die Vertragsparteien können sich auch auf allgemeine Standards einigen;

d. Web-Alm legt dem Kunden das fertige Produkt (Web-Page) - durch ein für den Kunden proprietäres Passwort geschützt - im Internet zur Abnahme vor;

e. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die bei der Erstellung entstehenden Source-Codes oder andere Daten oder andere Gestaltungszwischenstufen.

2. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von Web-Alm auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch Web-Alm durchgeführte Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

4. Das Nutzungsrecht an einer von Web-Alm entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.

5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, hat der Kunde Web-Alm unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Web-Alm keine wesentliche Prozesshandlung vornehmen und Web-Alm auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses überlassen.

7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen hiervon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von Web-Alm eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat Web-Alm das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

a. Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt;

b. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;

c. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;

d. den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

8. Die vorstehenden Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von Web-Alm gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Software von Fremdfirmen:

a. Die im Lieferumfang enthaltenen Programme (Software) von Fremdfirmen werden von Web-Alm sorgfältig geprüft. Web-Alm haftet jedoch nicht für Schäden aus falscher Programmierung. Für Programme von Fremdfirmen gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

b. Web-Alm übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

c. Die Computerprogramme bleiben Eigentum des Herstellers bzw. von Web-Alm. Mit der Entrichtung des Kaufpreises erwirbt der Kunde lediglich das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des Softwareprodukts. Insbesondere dürfen nicht Kopien gegen Entgelt an Dritte weitergegeben werden.

d. Der Umfang des Nutzungsrechtes bestimmt sich nach der schriftlichen Lizenzvereinbarung (Softwarevertrag) zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Durch Öffnen der versiegelten Verpackung werden die jeweiligen Lizenzvereinbarungen des Herstellers anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist dann nicht mehr möglich.

§ 17 Zusätzliche Vereinbarungen bei Unternehmenspräsenzen im Web-Alm Rechenzentrum

1. Der Kunde stellt Web-Alm von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die Web-Alm - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Web-Alm zu übermitteln.

2. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes und/oder der Nutzerkennung resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Kennwort anzufordern. (Siehe hierzu auch § 18 Ziffer 4)

3. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr, an die jeweilige NIC (NetworkInformationCenter) weitergeleitet. Die Entgelte der NICs werden separat in Rechnung gestellt, sofern das Entgelt nicht bereits Bestandteil des Angebotes ist. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der Web-Alm ausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden RFC der NICs. Im übrigen gelten für .de-Domains die Vergaberichtlinien der DENIC. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Beantragung von Domains ggfls. seine persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefon, Telefax) von der jeweiligen NIC im Rahmen der Registrierung des jeweiligen Domainnamens öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Web-Alm im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem INTERNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.(Siehe hierzu auch § 18 Ziffern 2, 5 und 7)

4. Im Zusammenhang mit der Registrierung von Domains kann die Web-Alm keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde Web-Alm hiermit frei.

5. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.100,00 (in Worten: Zehntausendeinhundert Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, nach erfolgloser Abmahnung die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Web-Alm übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber Web-Alm auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt Web-Alm im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. Web-Alm übernimmt eine Haftung für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz nur in den unter § 12 beschriebenen Grenzen.

§ 18 Datenschutz

1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 5 Teledienstedatenschutzgesetz darüber unterrichtet, dass Web-Alm seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich Web-Alm zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist Web-Alm berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

3. Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

4. Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird Web-Alm sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für Web-Alm, wenn sie Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

5. Web-Alm darf auf der Grundlage des Teledienstedatenschutzgesetzes (§ 5 TDDSG) bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten). Diese Befugnis gilt auch für einen von Web-Alm beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.

6. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

7. Dem Kunden ist bewusst, dass unter Umständen seine Adressdaten im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte übergeben werden müssen und diese Dritten die Adressdaten öffentlich abrufbar vorhalten - insbesondere bei der Registrierung von Domainnamen. Die Web-Alm hat in diesem hat keinen Einfluss auf die öffentliche Bekanntmachung der Adressdaten und ist i.d.R. entgegen § 19 Ziffer 6 auch nicht in der Lage nach Veröffentlichung die Veröffentlichung zu löschen.

8. Dem Kunden ist ferner bewusst, dass auf übermittelte E-Mails von Dritten aufgrund der Gegebenheiten des Internets, ohne dass Web-Alm hierauf Einfluss nehmen könnte, Zugriff genommen werden kann. Er wird daher auf die Möglichkeiten der verschlüsselten Übermittlung von E-Mails hingewiesen. Eine Haftung von Web-Alm in diesem Zusammenhang wird ausgeschlossen, sofern dieser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder der Schaden auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Ansonsten gelten die Regelungen unter § 12.

§ 19 Geheimhaltung

1. Web-Alm und der Kunde verpflichten sich, alle übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertragsverhältnisses und über die bei dessen Abwicklung gewonnen Erkenntnisse. Als vertraulich gelten weiterhin Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen mit der Erklärung an den Empfänger übergeben werden, dass dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe und einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gemäß Ziffer 1 geheimzuhaltenden Informationen auch gegenüber Dritten geheimzuhalten. Als Dritte gelten nicht  Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), deren sich Web-Alm zur Erbringung ihrer Leistungen bedient soweit an diese im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Informationen übergeben werden. Bei einer eventuellen Unterauftragsvergabe werden die Leitungsgeber dem jeweiligen Unterauftragnehmer dieser Bestimmung vergleichbare Verpflichtungen auferlegen.

2. Die Verpflichtungen gemäß Ziffern 1 und 2 gelten auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von 2 Jahren fort. Beide Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch Ihren Mitarbeitern auferlegen.

3. Die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffern 1 und 2 gilt nicht für solche Informationen, die nachweislich

a. dem die Information offenlegenden Vertragspartner vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren oder

b. dem die Informationen offenlegenden Vertragspartner nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekanntgegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen oder

c. infolge von Veröffentlichungen oder anderweitigen Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.

§ 20 Schlußbestimmungen

1. Die Abgabe von Willenserklärungen (Kündigung, etc.) und jedwede Kommunikation kann unter Verwendung von Briefpost oder Telefax erfolgen. Web-Alm und der Kunde sind jedoch beidseitig darüber informiert, dass in der Regel derjenige, der sich auf den Zugang und den Inhalt einer bestimmten Willenserklärung beruft, den Zugang bei der anderen Vertragspartei nachweisen muss. Anschriftenänderungen sind der jeweils anderen Vertragspartei umgehend mitzuteilen.

2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit Web-Alm nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Web-Alm auf einen Dritten übertragen. Das gleiche Recht steht Web-Alm unter den entsprechenden Voraussetzungen zu.

3. Für die Übernahme von Domains durch einen anderen Provider ist die schriftliche, unterschriebene Zustimmung des administrativen Kontakts (admin-c) zwingend erforderlich. Diese muss Web-Alm per Fax, E-Mail oder Briefpost zugehen.

4. Erfüllungsort ist Germering, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Germering. Web-Alm bleibt es vorbehalten Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

5. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.

6. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Web-Alm-Kunden gebunden.

7. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.